Unsere Pflegeberaterinnen stehen Ihnen gerne
für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Pflegebedürftige und Angehörige haben einen
gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung.
Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Pflegekasse.
• Beratung über Leistungen und Hilfen
der Kranken- und Pflegekassen.
• Beratungsbesuche bei Empfängern
von Pflegegeld (§ 37.3)
• Schulung in der häuslichen Umgebung (§ 45).
• Hilfe bei der Führung eines Pflegetagebuches.
• Vorbereitung der Antragsstellung
und der Begutachtung (Pflegeeinstufung).
• Begleitung bei MDK-Gutachten (Pflegeeinstufung).
• Besichtigung der Wohnung
und Beratung zur altersgerechten Ausstattung.
• Beratung beim Kontakt mit den Pflegekassen
(Widerspruch).
• Arztbesuche und Arztgespräche im Auftrag
(z.B. der Angehörigen oder der Betreuten).
Für alle Fragen zu unseren Leistungen und den Möglichkeiten ambulanter Pflege informieren Sie jederzeit gerne unsere Pflegeberater und Pflegedienstleitungen.
Nehmen Sie direkt Kontakt auf:
Telefon: (089) 46 13 30 - 11 oder per E-Mail